Neue GüT – Veranstaltungsreihe Der erste Vortrag beschäftigte sich mit den Themen Betreuungsrecht, Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht. Als Referent war Justiz-Oberamtsrat Werner Hermann vom Amtsgericht Dortmund erschienen.
Er führte sehr sensibel und anschaulich in das Thema ein und machte aber auch auf die Punkte aufmerksam, wo besondere Sensibilität und Vorsicht geboten sind. Jeder wurde aufgerufen, von seinem Selbstbestimmungsrecht Gebrauch zu machen für den Fall, dass durch Unfall, Krankheit oder Alter wichtige Fragen des Lebens nicht mehr selbst beantwortet werden können. Weitere Informationen gibt das Bundesjustizministerium unter
© Gruppe GüT (Bezirk Dortmund)